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Sachkundebescheingung

Gemäß  § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), bei der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Hierbei ist eine Sachkundenachweis vorzulegen, für den Sie bei uns in der Praxis die erforderlichen Prüfung ablegen können

 

über den diesen Link gelange Sie für weitere Informationen auf die Seite der Tierärztekammer Nordrhein:

https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/tierhalter/sachkundebescheinigung-lhundg/